Was fördern wir?

Erst informieren, dann beantragen

Hat Ihre Idee Chancen auf eine Umsetzung? Ausschlaggebend ist, dass Ihr Projekt zu den Zielen und Handlungsfeldern unserer Stiftung passt.
Lesen Sie mehr über die Rahmenbedingungen für die Förderung und prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt.

Was fördern wir?

Passt Ihre Projektidee zu unseren Zielen und Handlungsfeldern?

Sie möchten eine lokale Initiative an Ihrem Wohnort fördern, etwas zum Umweltschutz im Landkreis Wolfenbüttel beitragen, die Anlagen für Ihren Sportverein verbessern oder ein kulturelles regionales Vorhaben vorantreiben?

Bevor Sie mit dem ersten Schritt unseres Auswahlverfahrens, der Erstellung einer Projektanfrage, beginnen, sollten Sie vorab prüfen, ob Ihre Ideen die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.

Der Standort:
im Landkreis Wolfenbüttel

Zielsetzung der Stiftung Zukunftsfonds Asse ist es, die lokale Entwicklung im Fördergebiet voranzubringen: Dies umfasst den Landkreis Wolfenbüttel und dort insbesondere den Bereich um die Schachtanlage Asse II. In dieser Region muss deshalb auch Ihr Projekt angesiedelt sein bzw. seine Wirkung entfalten. Wir unterstützen in diesem Zusammenhang gerne Kooperationen und freuen uns über Netzwerkarbeit.

Eine Auflistung der Projekte, welche die Stiftung Zukunftsfonds Asse bislang gefördert hat, finden Sie hier.

 

Die Inhalte:
passend zu unseren Handlungsfeldern

Im Leitbild der Stiftung haben wir festgelegt, auf welche Weise wir den ländlichen Raum mit seinen Dörfern und Städten unterstützen wollen. Aus den darin festgelegten Zielrichtungen, Werten und Standards ergeben sich Handlungsfelder, in denen wir Projekte aktiv fördern. Wir haben diese Handlungsfelder in vier Hauptbereiche gegliedert, zu denen wiederum mehrere Projektfelder gehören.

Prüfen Sie vor der Antragstellung daher, ob Ihre Idee inhaltlich und von der Wirkung her zu den Zielsetzungen der Stiftung Zukunftsfonds Asse passt. Sollten Sie unsicher sein, sprechen Sie uns dazu gerne an.

Die vier Handlungsfelder und ihre Projektfelder

Ihr Projekt sollte mit einem der vier Handlungsfelder sowie dort mit den jeweiligen Schwerpunkten vereinbar sein:

1. Den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

Wohnen, Soziales, Sport, bürgerschaftliches Engagement

2. Wirtschaft und Arbeit fördern

Infrastruktur, Daseinsvorsorge und Mobilität, Bildung und Qualifizierung, Wissenschaft und Forschung

3. Kulturlandschaft entwickeln

Denkmalschutz, Kultur, Naherholung und Tourismus

4. Umwelt schützen

Naturschutz, Klimaschutz

Gute Aussichten für Projekte in den aktuellen Förderschwerpunkten der Stiftung Zukunftfsonds Asse

 

Die Stiftung Zukunftsfonds Asse hat aktuell ihren strategischen Rahmen schwerpunktmäßig auf Förderungen in den Bereichen „Ideen für Morgen“, Ehrenamtsunterstützung“ und „Wasser“ ausgerichtet und möchte hierdurch entsprechende Entwicklungsimpulse im Fördergebiet setzen. Projekte, die diesen drei strategischen Schwerpunktausrichtungen zuzuordnen sind, stellen Förderschwerpunkte der Stiftung Zukunftsfonds Asse für die Jahre 2024/2025 dar. Zusätzliche Förderschwerpunkte der Stiftung Zukunftsfonds Asse für die Jahre 2024/2025 stellen außerdem die Projektfelder "Klimaschutz", "Naherholung und Tourismus", Kultur" und "Infrastruktur" dar. 

Ihre Idee passt nicht unbedingt zu diesen Schwerpunkten? Ihr Projekt hat auch gute Chancen, wenn es eine große Bedeutung für die regionale Entwicklung und/oder einen modellhaften Charakter hat – oder von erheblichem kommunalen Interesse ist.

Sonderprogramme der Stiftung Zukunftsfonds Asse

Die Stiftung Zukunftsfonds Asse bietet außerdem Sonderprogramme an, die eine gezielte Unterstützung in den aktuellen strategischen Schwerpunktausrichtungen und Förderschwerpunkten „Ideen für Morgen“, „Unser Wasser“ und „Ehrenamtsunterstützung“ bewirken.

 

GANZ NEU ab 2025: Sonderprogramm „Agroforstförderung im Landkreis Wolfenbüttel“

Agroforstsysteme sind eine absolut großartige Möglichkeit, um unsere Agrarlandschaften zukunftsfähig zu gestalten, multifunktional zu nutzen und attraktiv zu halten. Und das Beste daran ist: Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel und zu einem nachhaltigen Wassermanagement.

Mit unserem neu aufgestellten Agroforstförderprogramm setzen wir als Stiftung Zukunftsfonds Asse neue Maßstäbe! Wir fördern Ausgaben für die Flächenvorbereitung, Anpflanzungen und/oder Aussaaten von Gehölzen, Pflanz- und/oder Saatgut für die Gehölzstreifen zum Bodenschutz oder zur Erhöhung der Wasserspeicherkapazität, Gehölzschutz sowie Bewässerungssäcke oder Tropfschläuche für die notwendige Bewässerung, aber auch die Ausgaben für Beratungs- und Planungsleistungen sowie für eventuell erforderliche Genehmigungen und Erlaubnisse. Hinzu kommt die Förderung der fachgerechten Entwicklungspflege in den ersten drei Jahren. Diese ist für eine gute Entwicklung entscheidend.

Für die Förderperiode 2025-2027 können Betriebe im Landkreis Wolfenbüttel, deren landwirtschaftliche Fläche sich im Landkreis Wolfenbüttel befindet, eine Förderung von bis zu 60.000 € erhalten. 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben können für die ersten 2 ha Agroforststreifen übernommen werden. Für alle weiteren ha gibt es noch 70 % Förderung. Auch bei der Planung können 70 % der Kosten übernommen werden, sofern die Leistungen innerhalb von zwei Jahren nach Rechnungsstellung im geplanten Umfang durchgeführt werden. Andernfalls sind es immer noch 50 %. Die Förderung für Beratung und Planung ist dabei auf 15 % des maximalen Zuschusses, also 9.000 € pro Betrieb, begrenzt.

Nähere Infos sind zu finden:

 https://zukunftsfonds-asse.de/fileadmin/media/downloads/Zuwendungsgrundsaetze-Agroforstfoerderung_11-2024.pdf

Ein Förderantrag kann über das Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel gestellt werden.

Der Förderantrag kann auch direkt bei der Stiftung Zukunftsfonds Asse gestellt werden. Senden Sie einfach eine E-Mail an:  info(at)zukunftsfonds-asse.de , um das Antragsformular zu erhalten.

 

Klimaschutz-Förderprogramme des Landkreises Wolfenbüttel

Das Umweltamt des Landkreises Wolfenbüttel gewährt auf Grundlage einer Zuwendung durch die Stiftung Zukunftsfonds Asse Förderungen für energiesparende und/oder effizienzsteigernde Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden in Form des Förderprogrammes „Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten“.

Die Stiftung Zukunftsfonds Asse unterstützt über das Umweltamt des Landkreises Wolfenbüttel durch ein weiteres Förderprogramm auch kreisangehörige Kommunen, Vereine, Unternehmen und Vermieter sowie soziale und kirchliche Einrichtungen bei ihren Klimaschutzaktivitäten, insbesondere in den Bereichen Energiecontrolling, aber auch bei der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Nähere Informationen zu den Förderprogrammen und ihren zuständigen Ansprechpartnern erhalten Sie auf den Klimaschutz-Seiten.

 

Denkmalschutz-Förderprogramm von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel

Für den Zeitraum 2021 bis Ende 2024 stehen der Denkmalpflege von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel Fördermittel zur Verfügung, die sie in eigener Zuständigkeit vergeben können.

Die Mittel stammen zum überwiegenden Teil aus unserem „Förderprogramm für Baudenkmale“. Durch das Programm sollen hauptsächlich kleinere Maßnahmen in den Genuss von Förderungen kommen, die sonst nicht oder nur schwer möglich sind.

In den Zuwendungsgrundsätzen ist festgelegt, welche Maßnahmen Zuwendungen bekommen können und in welcher finanziellen Höhe. Fördermittel bei der jeweils zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen sind. Vor Einreichung des Antrags sollte die zuständige untere Denkmalschutzbehörde kontaktiert werden.

Die Zuwendungsgrundsätze finden Sie hier:

Zuwendungsgrundsätze Denkmalförderung

Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier.

 

Sonderprogramm „Ehrenamt stärken - Ehrenamt digitalisieren“

Die Stiftung Zukunftsfonds Asse fördert mit diesem Sonderprogramm Digitalisierungsvorhaben innerhalb von gemeinnützigen Vereinen im Landkreis Wolfenbüttel, um diese beim digitalen Strukturwandel und bei der Optimierung eigener Prozesse einschließlich der Hardware zu fördern. 

Gegenstand der Förderung sind u.a. die Anschaffung geeigneter Hardware und Software, die Inanspruchnahme von Qualifizierungs- und Beratungsangeboten sowie die Unterstützung beim Erwerb von Internetdomains und dem Hosting von Webseiten mit Baukastensystem.

Projekte werden mindestens mit 500 € und maximal mit 2.000 € gefördert. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung gewährt in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtkosten. Es muss ein finanzieller Eigenanteil durch den Zuwendungsempfänger von mindestens 10 % aufgebracht werden; Bemessungsgrundlage sind die förderfähigen Kosten des beantragten Projektes.

Die Zuwendungsgrundsätze dieses Sonderprogramms finden Sie hier.

 

...und außerdem: Kostenlose mobile Bühne für Kultur-Events im Landkreis Wolfenbüttel 

Die Stiftung Zukunftsfonds Asse stellt eine mobile Bühne mit Wetterschutz für Veranstaltungen im Landkreis Wolfenbüttel kostenfrei zur Verfügung. Ab April dieses Jahres und bis 2029 können gemeinnützig anerkannte Vereine, Einheits- und Samtgemeinden sowie die Stadt Wolfenbüttel und auch Kirchengemeinden das neue Angebot nutzen.

Die Stiftung Zukunftsfonds Asse hat die Kosten für die Anschaffung des Bühnenanhängers übernommen, sodass keine Leihgebühren für die Vereine und Gemeinden anfallen. Lediglich der An- und Abtransport sowie Auf- und Abbau müssen durch die Vereine finanziell getragen werden. Das alles übernimmt der Eventservice der Firma FLEWO aus Wolfenbüttel.  Die Kosten für diesen Service betragen 260 Euro pro Veranstaltung. Die Bühne kann direkt bei der Firma FLEWO gebucht werden unter dem Kurzlink https://bit.ly/3gUrmFC. Pro Veranstalter (Verein oder Kommune oder Kirchengemeinde) ist eine Ausleihe pro Jahr möglich, die Nutzungszeit ist begrenzt auf ein Wochenende bzw. maximal sechs Tage.

Bei der Bühne handelt es sich um einen Fahrzeuganhänger, der vor Ort zu einer Bühne mit einer Breite von 6,80 Metern, einer flexible Tiefe von 4,4 bis 6,30 Metern sowie einer Höhe von 4,60 Metern aufgebaut werden kann.

Was wir nicht oder nur eingeschränkt fördern...

Stellen Sie vor Einreichung Ihrer Projektanfrage sicher, dass Ihr Vorhaben auch wirklich gefördert werden kann. 

Einige Kriterien schließen eine Förderung nämlich aus.Dazu gehören unter anderem Pflichtaufgaben der Kommunen, beispielsweise Projekte aus den Bereichen Schule, Kindergarten und Feuerwehr sowie Druckkosten, direkte Wirtschaftsförderung und Bekleidung. Eingeschränkt unterstützt werden unter anderem Projekte aus dem Bereich Kirche, Veranstaltungen wie etwa Dorf-, Volks- und Vereinsfeste sowie Bauvorhaben rund um Dorfgemeinschaftshäuser.

Eine vollständige Übersicht von Vorhaben, die nicht oder nur eingeschränkt gefördert werden, haben wir hier zusammengestellt.

 

Wir freuen uns auf Ihre Kreativität, Ihr Engagement  und Ihre Projektvorschläge!