Passt Ihre Projektidee zu unseren Zielen und Handlungsfeldern?
Sie möchten eine lokale Initiative an Ihrem Wohnort fördern, etwas zum Umweltschutz im Landkreis Wolfenbüttel beitragen, die Anlagen für Ihren Sportverein verbessern oder ein kulturelles regionales Vorhaben vorantreiben?
Bevor Sie mit dem ersten Schritt unseres Auswahlverfahrens, der Erstellung einer Projektanfrage, beginnen, sollten Sie vorab prüfen, ob Ihre Ideen die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.
Der Standort:
im Landkreis Wolfenbüttel
Zielsetzung der Stiftung Zukunftsfonds Asse ist es, die lokale Entwicklung im Fördergebiet voranzubringen: Dies umfasst den Landkreis Wolfenbüttel und dort insbesondere den Bereich um die Schachtanlage Asse II. In dieser Region muss deshalb auch Ihr Projekt angesiedelt sein bzw. seine Wirkung entfalten. Wir unterstützen in diesem Zusammenhang gerne Kooperationen und freuen uns über Netzwerkarbeit.
Eine Auflistung der Projekte, welche die Stiftung Zukunftsfonds Asse bislang gefördert hat, finden Sie hier.
Die Inhalte:
passend zu unseren Handlungsfeldern
Im Leitbild der Stiftung haben wir festgelegt, auf welche Weise wir den ländlichen Raum mit seinen Dörfern und Städten unterstützen wollen. Aus den darin festgelegten Zielrichtungen, Werten und Standards ergeben sich Handlungsfelder, in denen wir Projekte aktiv fördern. Wir haben diese Handlungsfelder in vier Hauptbereiche gegliedert, zu denen wiederum mehrere Projektfelder gehören.
Prüfen Sie vor der Antragstellung daher, ob Ihre Idee inhaltlich und von der Wirkung her zu den Zielsetzungen der Stiftung Zukunftsfonds Asse passt. Sollten Sie unsicher sein, sprechen Sie uns dazu gerne an.
Die vier Handlungsfelder und ihre Projektfelder
Ihr Projekt sollte mit einem der vier Handlungsfelder sowie dort mit den jeweiligen Schwerpunkten vereinbar sein:
1. Den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken
Wohnen, Soziales, Sport, bürgerschaftliches Engagement
2. Wirtschaft und Arbeit fördern
Infrastruktur, Daseinsvorsorge und Mobilität, Bildung und Qualifizierung, Wissenschaft und Forschung
3. Kulturlandschaft entwickeln
Denkmalschutz, Kultur, Naherholung und Tourismus
4. Umwelt schützen
Naturschutz, Klimaschutz
Gute Aussichten für Projekte in den aktuellen Förderschwerpunkten der Stiftung Zukunftfsonds Asse
Die Stiftung Zukunftsfonds Asse hat aktuell ihren strategischen Rahmen schwerpunktmäßig auf Förderungen in den Bereichen „Ideen für Morgen“, Ehrenamtsunterstützung“ und „Wasser“ ausgerichtet und möchte hierdurch entsprechende Entwicklungsimpulse im Fördergebiet setzen. Projekte, die diesen drei strategischen Schwerpunktausrichtungen zuzuordnen sind, stellen Förderschwerpunkte der Stiftung Zukunftsfonds Asse für die Jahre 2024/2025 dar. Zusätzliche Förderschwerpunkte der Stiftung Zukunftsfonds Asse für die Jahre 2024/2025 stellen außerdem die Projektfelder "Klimaschutz", "Naherholung und Tourismus", Kultur" und "Infrastruktur" dar.
Ihre Idee passt nicht unbedingt zu diesen Schwerpunkten? Ihr Projekt hat auch gute Chancen, wenn es eine große Bedeutung für die regionale Entwicklung und/oder einen modellhaften Charakter hat – oder von erheblichem kommunalen Interesse ist.
Sonderprogramme der Stiftung Zukunftsfonds Asse
Die Stiftung Zukunftsfonds Asse bietet außerdem Sonderprogramme an, die eine gezielte Unterstützung in den speziellen Projektfeldern „Naherholung und Tourismus“, „Kultur“ und „Klimaschutz“ sowie „Bürgerschaftliches Engagement" bewirken und hierdurch auch einen konstruktiven Beitrag zu den Leitideen des Landkreises Wolfenbüttel „Das Lokale gewinnt an Bedeutung“ und „Besser statt mehr“ leisten.
Klimaschutz-Förderprogramme des Landkreises Wolfenbüttel
Das Umweltamt des Landkreises Wolfenbüttel gewährt auf Grundlage einer Zuwendung durch die Stiftung Zukunftsfonds Asse Förderungen für energiesparende und/oder effizienzsteigernde Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden in Form des Förderprogrammes „Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten“.
Die Stiftung Zukunftsfonds Asse unterstützt über das Umweltamt des Landkreises Wolfenbüttel durch ein weiteres Förderprogramm auch kreisangehörige Kommunen, Vereine, Unternehmen und Vermieter sowie soziale und kirchliche Einrichtungen bei ihren Klimaschutzaktivitäten, insbesondere in den Bereichen Energiecontrolling, aber auch bei der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Nähere Informationen zu den Förderprogrammen und ihren zuständigen Ansprechpartnern erhalten Sie auf den Klimaschutz-Seiten.
Denkmalschutz-Förderprogramm von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel
Für den Zeitraum 2021 bis Ende 2024 stehen der Denkmalpflege von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel Fördermittel zur Verfügung, die sie in eigener Zuständigkeit vergeben können.
Die Mittel stammen zum überwiegenden Teil aus unserem „Förderprogramm für Baudenkmale“. Durch das Programm sollen hauptsächlich kleinere Maßnahmen in den Genuss von Förderungen kommen, die sonst nicht oder nur schwer möglich sind.
In den Zuwendungsgrundsätzen ist festgelegt, welche Maßnahmen Zuwendungen bekommen können und in welcher finanziellen Höhe. Fördermittel bei der jeweils zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen sind. Vor Einreichung des Antrags sollte die zuständige untere Denkmalschutzbehörde kontaktiert werden.
Die Zuwendungsgrundsätze finden Sie hier:
Zuwendungsgrundsätze Denkmalförderung
Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier.
Sonderprogramm „Förderung von Kulturorten“ im Landkreis Wolfenbüttel
Dieses Sonderprogramm ermöglicht die Projektförderung von bestehenden Kulturorten (Kultureinrichtungen) im Landkreis Wolfenbüttel, insbesondere im ländlichen Raum. Die Kulturorte können Mittel beantragen, um Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen durchzuführen, wodurch das lokale kulturelle Leben und soziale Umfeld nachhaltig gestärkt wird. Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 80 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten der Maßnahme und ist auf 20.000 Euro pro Kulturort begrenzt.
Die Zuwendungsgrundsätze dieses Förderprogrammes finden Sie in dem nachstehenden Dokument:
Sonderprogramm Kulturorte -Zuwendungsgrundsätze
Sie können direkt einen Förderantrag bei der Stiftung Zukunftsfonds Asse einreichen, die Einreichung einer Projektanfrage ist nicht erforderlich.
Sonderprogramm „Ehrenamt stärken - Ehrenamt digitalisieren“
Die Stiftung Zukunftsfonds Asse fördert mit diesem Sonderprogramm Digitalisierungsvorhaben innerhalb von gemeinnützigen Vereinen im Landkreis Wolfenbüttel, um diese beim digitalen Strukturwandel und bei der Optimierung eigener Prozesse einschließlich der Hardware zu fördern.
Gegenstand der Förderung sind u.a. die Anschaffung geeigneter Hardware und Software, die Inanspruchnahme von Qualifizierungs- und Beratungsangeboten sowie die Unterstützung beim Erwerb von Internetdomains und dem Hosting von Webseiten mit Baukastensystem.
Projekte werden mindestens mit 500 € und maximal mit 2.000 € gefördert. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung gewährt in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtkosten. Es muss ein finanzieller Eigenanteil durch den Zuwendungsempfänger von mindestens 10 % aufgebracht werden; Bemessungsgrundlage sind die förderfähigen Kosten des beantragten Projektes.
Die Zuwendungsgrundsätze dieses Sonderprogramms finden Sie hier.
...und außerdem: Kostenlose mobile Bühne für Kultur-Events im Landkreis Wolfenbüttel
Die Stiftung Zukunftsfonds Asse stellt eine mobile Bühne mit Wetterschutz für Veranstaltungen im Landkreis Wolfenbüttel kostenfrei zur Verfügung. Ab April dieses Jahres und bis 2029 können gemeinnützig anerkannte Vereine, Einheits- und Samtgemeinden sowie die Stadt Wolfenbüttel und auch Kirchengemeinden das neue Angebot nutzen.
Die Stiftung Zukunftsfonds Asse hat die Kosten für die Anschaffung des Bühnenanhängers übernommen, sodass keine Leihgebühren für die Vereine und Gemeinden anfallen. Lediglich der An- und Abtransport sowie Auf- und Abbau müssen durch die Vereine finanziell getragen werden. Das alles übernimmt der Eventservice der Firma FLEWO aus Wolfenbüttel. Die Kosten für diesen Service betragen 260 Euro pro Veranstaltung. Die Bühne kann direkt bei der Firma FLEWO gebucht werden unter dem Kurzlink https://bit.ly/3gUrmFC. Pro Veranstalter (Verein oder Kommune oder Kirchengemeinde) ist eine Ausleihe pro Jahr möglich, die Nutzungszeit ist begrenzt auf ein Wochenende bzw. maximal sechs Tage.
Bei der Bühne handelt es sich um einen Fahrzeuganhänger, der vor Ort zu einer Bühne mit einer Breite von 6,80 Metern, einer flexible Tiefe von 4,4 bis 6,30 Metern sowie einer Höhe von 4,60 Metern aufgebaut werden kann.
Was wir nicht oder nur eingeschränkt fördern...
Stellen Sie vor Einreichung Ihrer Projektanfrage sicher, dass Ihr Vorhaben auch wirklich gefördert werden kann.
Einige Kriterien schließen eine Förderung nämlich aus.Dazu gehören unter anderem Pflichtaufgaben der Kommunen, beispielsweise Projekte aus den Bereichen Schule, Kindergarten und Feuerwehr sowie Druckkosten, direkte Wirtschaftsförderung und Bekleidung. Eingeschränkt unterstützt werden unter anderem Projekte aus dem Bereich Kirche, Veranstaltungen wie etwa Dorf-, Volks- und Vereinsfeste sowie Bauvorhaben rund um Dorfgemeinschaftshäuser.
Eine vollständige Übersicht von Vorhaben, die nicht oder nur eingeschränkt gefördert werden, haben wir hier zusammengestellt.