Informieren Sie sich, bevor Sie mit Ihrem Projekt starten!
Ihr Förderantrag wurde von der Stiftung Zukunftsfonds Asse bewilligt? Herzlichen Glückwunsch!
Dann können Sie jetzt mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen. Beachten Sie dabei aber unbedingt die typischen Abläufe, die wir im Folgenden grob skizzieren. Das ist wichtig, damit Ihr Projekt auch tatsächlich im entsprechenden Umfang gefördert werden kann.
Vertragsabschluss
Wird eine Zuwendung bewilligt, erhält der Projektträger zunächst einen entsprechenden schriftlichen Zuwendungsvertrag. Darin sind Art, Höhe und gegebenenfalls weitere Zuwendungsbedingungen sowie Verpflichtungen des Projektträgers geregelt. Bitte lesen Sie sich den Vertrag und die allgemeinen Nebenbestimmungen gut durch, bevor Sie uns diesen unterschrieben zurücksenden. Auch im Falle einer Ablehnung wird diese schriftlich oder in elektronischer Form mitgeteilt.
Für alle Projektträger außer Gebietskörperschaften gilt: Projekte mit zuwendungsfähigen Projektkosten ab 100.000,00 € dürfen erst nach Abschluss eines Zuwendungsvertrages mit der Stiftung Zukunftsfonds Asse begonnen werden. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Projekte unter 100.000,00 € dürfen nach Erhalt der Eingangsanzeige gestartet werden, jedoch auf eigenes finanzielles Risiko. Bei Nicht-Bewilligung müssen alle finanziellen Verpflichtungen vom Projektträger selbst getragen werden.
Wenn Sie eine Gebietskörperschaft sind, gilt: Projekte mit zuwendungsfähigen Projektkosten ab 1.000.000,00 € dürfen erst nach Abschluss eines Zuwendungsvertrages begonnen werden. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Projekte unter 1.000.000,00 € dürfen nach Erhalt der Eingangsanzeige gestartet werden, jedoch auf eigenes finanzielles Risiko. Bei Nicht-Bewilligung müssen alle finanziellen Verpflichtungen vom Projektträger selbst getragen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung durch die Stiftung bei einem unerlaubten vorzeitigen Maßnahmenbeginn ausgeschlossen ist, auch wenn das Gremium positiv entschieden hat.
Auszahlung der Fördergelder
Die Zuwendung wird grundsätzlich als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form der sogenannten Festbetragsfinanzierung, in anderen Fällen auch in Form einer Anteil- oder Fehlbedarfsfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Zuwendungsfähig sind Personalkosten für projektbezogenes beschäftigtes Personal und Sachausgaben. Welche Rahmenbedingungen eine Förderung ausschließen, können Sie hier nachlesen.
Die Auszahlung der entsprechenden finanziellen Mittel erfolgt übrigens regelmäßig erst nach Abschluss des Projektes sowie nach Vorlage und Prüfung des sogenannten Verwendungsnachweises, wobei ein Verwendungsnachweis aus einem "Sachbericht" und einem "zahlenmäßigen Nachweis" besteht. Bitte beachten Sie das bei der Umsetzung des Projekts schon im Vorfeld. Sollte der Projektzeitraum länger als ein halbes Jahr laufen, kann die Zuwendung allerdings auch in Teilbeträgen ausgezahlt werden. Wenn das für Ihr Projekt in Frage kommt, dann müssen Sie dies schon vor Abschluss des Zuwendungsvertrages – unter Beifügung eines Auszahlungsplanes – beantragen.
Alle Details dazu finden Sie im Download-Dokument „Grundsätze für die Gewährung von Zuwendungen.“ (Punkt 7.4.2. bis Punkt 7.4.4.). Hier finden Sie auch weitere Informationen, die den Zuwendungsvertrag betreffen, z.B. Berechtigung zum Rücktritt vom Zuwendungsvertrag (Punkt 7.5.1. bis Punkt 7.6).
Sie haben noch Fragen zu den Details von Vertragsabschluss, Auszahlung der Fördergelder und weiteren, rechtlichen Rahmenbedingungen? Das Team der Stiftung hilft Ihnen im Falle einer Bewilligung Ihres Förderantrags gerne weiter!